"Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in improvisierte Konzentrationslager (KZ) verschleppt.
Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ( = Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933.
Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene Verordnung setzte die wesentlichen Grundrechte dieser Verfassung außer Kraft und ging damit über ihren angegebenen Zweck der "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" weit hinaus. Das Deutsche Reich befand sich in einem förmlich verhängten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben."
Quelle: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/reichstagsbrand.html.
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