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Viele wichtige Informationen zum Thema Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz
enthalten. Welche Rechten und Pflichten gibt es für Azubis und Ausbilder? Wie muss ein
Ausbildungsvertrag aussehen?
Ihr Ausbildungsvertrag und ihr Ausbildungsverhältnis beruhen auf vier Rechtsgrundlagen.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbildungsordnung (AO)
- Berufsausbildungsvertrag (Ausbildungsvertrag)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe im Dualen System ist das
.Der
ist eine schriftliche Vereinbarung zwischenAuszubildenden und Betrieb.
Ziel des
ist es, werktätigeMinderjährige vor Überbelastung und vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
In der
ist der bundeseinheitliche Standard fürdie betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf festgelegt.
Ausbilung & Beruf - Rechte und Plfichten während der Berufsausbildungvom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im BBiG werden grundlegende Rechte und Pflichten von Ausbilderinnen, Ausbildern und
Auszubildenden sowie Bestimmungen zur Vergütung, Probezeit und Beendigung von
Ausbildungsverhältnissen geregelt. Die Auszubildenden sind verpflichtet,
• sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen
des
erforderlich ist,• an dem Unterricht der
teilzunehmen,• die ihnen übertragenen Arbeiten
auszuführen,• den Weisungen der Ausbilder, Ausbilderinnen oder weisungsbefugten Personen zu
folgen,
• die für den Betrieb geltende
zu beachten,• alle Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Instrumente
zubehandeln,
• alle Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten,
• einen
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.Die Vergütung der Auszubildenden muss
am letzten Arbeitstag desMonats gezahlt werden und sie muss jährlich steigen.
Die Probezeit beträgt zwischen mindestens
und höchstens vier Monaten.Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des Ausbildungsvertrags, spätestens mit
Bestehen der Abschlussprüfung. Das Ausbildungsverhältnis kann höchstens um ein
auf Antrag des Auszubildenden verlängert werden, wenn die oder der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht besteht.Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen dafür sorgen, dass
- den Auszubildenden die berufliche
vermitteltwird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist,
- den Auszubildenden alle für die Ausbildung notwendigen Ausbildungsmittel und
Persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Sicherheitsschuhe)
zurVerfügung stehen,
- die Auszubildenden die
besuchen,- die Auszubildenden ein
führen,- die Auszubildenden weder körperlich noch sittlich gefährdet werden,
- den Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung ein
ausgestellt wird.
Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist während der
von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Grund möglich. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund (zum Beispiel Diebstahl durch denAuszubildenden oder körperliche Gewalt durch den Ausbildenden) gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen innerhalb von 14
nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes.Ausbildung
Berufsschule
Freistellen
Verguetung
Pruefung
Ausbilden
Gesetz
Fuersorge
Zeugnis
Berichtsheft
Lernpflicht
Sorgfalt
Ausbilder
Die Ausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin findet im dualen System statt. Die
Rolle von Betrieb und Schule ist gesetzlich geregelt. Die Ausbildung wird von der
Zuständigen Stelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr überwacht.
Oberstufenzentrum Teltow
Abteilung 2 - Wasserbau im BBiZ Kleinmachnow
Ausbildungsbetrieb und
überbetriebliche Ausbildung im BBiZ
Kleinmachnow
Für die Ausbildung im BMDV sind Richltinien
für Durchführung der beruflichen Bildung
veröffentlicht. Sie dienen als Handlungshilfe
für alle an der Ausbildung Beteiligte. Hier
finden sie u.a. Formulare, Hinweise zu
Prüfungen, Muster des
Ausbildungsnachweises.
Der nebenstehende QR-Code erleichtert ihnen
die Suche.
Richtlinien zur
Durchführung der
berulichen Bildung
Vergütung
Tarifvertrag
Urlaub
Beruf
Berichtsheft
schriftlich
sachlich
Gliederung
Auszubildende
Sorgeberechtigte
Ausbilder
Dauer
Ausbildungsstätte
Betrieb
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen.
Sorgfaltspflicht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht und Prüfungen von der Arbeit im Betrieb freistellen.
Ausbildungspflicht
Lernpflicht
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden am
Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.
Der Auszubildende hat Anspruch auf kostenlose
Ausbildungsmittel, die der Ausbildungsbetrieb zur
Verfügung stellen muss.
Schweigepflicht
Der Auszubildende muss den Anweisungen des
Ausbilders folgen und die angeordneten Aufgaben
erledigen.
Fürsorgepflicht
Der Auszubildende darf keine Betriebsgeheimnisse
oder innerbetriebliche Angelegenheiten
ausplaudern.
Freistellungspflicht
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden alle
für das Ausbildungsziel notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln
Zeugnispflicht
Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass alle
geltenden Gesetzte eingehalten werden.
Außerdem darf er den Auszubildenden körperlich nicht überfordern.
Vergütungspflicht
Gehorsamspflicht
(Anweisungen)
Der Auszubildende muss alle Tätigkeiten im Betrieb und in der Berufsschule ordentlich und zuverlässig erfüllen, auch das Führen des Berichtsheftes
Bereitstellung von
Ausbildungsmitteln
Der Auszubildende muss sich bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
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Der Auszubildende muss alle Tätigkeiten im Betrieb und in der Berufsschule ordentlich und zuverlässig erfüllen, auch das Führen des Berichtsheftes
Sorgfaltspflicht
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden alle
für das Ausbildungsziel notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln
Ausbildungspflicht
Lernpflicht
Der Auszubildende muss sich bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Schweigepflicht
Der Auszubildende darf keine Betriebsgeheimnisse
oder innerbetriebliche Angelegenheiten
ausplaudern.
Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass alle
geltenden Gesetzte eingehalten werden.
Außerdem darf er den Auszubildenden körperlich nicht überfordern.
Fürsorgepflicht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht und Prüfungen von der Arbeit im Betrieb freistellen.
Freistellungspflicht
Zeugnispflicht
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden am
Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.
Vergütungspflicht
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen.
Der Auszubildende muss den Anweisungen des
Ausbilders folgen und die angeordneten Aufgaben
erledigen.
Gehorsamspflicht
(Anweisungen)
Der Auszubildende hat Anspruch auf kostenlose
Ausbildungsmittel, die der Ausbildungsbetrieb zur
Verfügung stellen muss.
Bereitstellung von
Ausbildungsmitteln