Merkmale/Dinge, die Parteien erfüllen müssen, um als Parteien zu gelten:
Ihre Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen Auskunft geben.
Parteien legen Ziele in einem Programm nieder.
Sie verwenden ihre Mittel nur für die ihnen obliegenden Aufgaben.
Sie müssen dauerhaft und für eine längere Zeit Einfluss nehmen (können) und Verantwortung in den Parlamenten übernehmen (wollen)
->Parteien müssen hierzu mindestens einmal in sechs Jahren an Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen.
Ihre Mitglieder sowie die Mitglieder des Vorstandes müssen mehrheitlich Deutsche sein.
Ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung muss sich innerhalb des Geltungsbereiches der Bundesrepublik Deutschland befinden
Aufgaben/Funktionen von Parteien
Parteien gelten als verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Sie nehmen Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung.
Sie regen die politische Bildung an und vertiefen diese.
Sie fördern die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben.
Sie bilden Bürger zur Übernahme öffentlicher Verantwortung heran.
Sie beteiligen sich durch die Aufstellung von Kandidaten an den Wahlen.
Sie nehmen Einfluss auf die politische ENtwicklung in den parlamenten und der Regierung.
Sie führen die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung ein.
Sie sorgen für eine ständige lebendige Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen.
Wann eine Partei als verfassungswidrig gilt:
Wenn sie durch ihre Ziele oder ihre Mitglieder darauf aus ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen/beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Welche Konsequenzen sich für eine verfassungswidrige Partei ergeben:
Sie wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Entfall der steuerlichen Begünstigung