Am 30 Januar 1933 ernannte Reichspräsident Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Neben dem Kanzler saßen nun zwei weitere Minister der NSDAP in der Regierung. Daher glaubte man in national-konservativen Kreisen, den neuen Teichskanzler Hitler zähmen zu können. Rückblickend lässt sich sagen, das Hitler und die NSDAP massiv unterschätzt wurden.
Kurz nach seinem Amtsantritt als Reichskanzler überredete Hitler den Reichspräsidenten, das Parlament aufzulösen und für den 5. März Neuwahlen anzusetzen. Damit wollten die Nationalsozialisten noch mehr Einfluss gewinnen. Denn um die Verfassung ändern zu können, war im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Eine Woche vor der Wahl brannte am 27. Februar plötzlich das Reichstagsgebäude. Am Tatort wurde der Holländer Marinus van der Lubbe festgenommen. Er stand den Kommunisten nahe, was die Nationalsozialisten sofort für ihre Hetze nutzten.
Sie bauschten den Anschlag zu einem kommunistischen Umsturzversuch auf. Hindenburg wurde gedrängt, eine „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" („Reichstagsbrandverordnung') zu erlassen.
Damit wurden wichtige Grundrechte, wie Meinungs, Presse- und Versammlungsfreiheit,
außer Kraft gesetzt.
Zudem führten die Nationalsozialisten das Instrument der „Schutzhaft" ein: Mit ihm konnten politische Gegner willkürlich verhaftet werden - ohne Anklagen und Prozess. Zahlreiche KPD Funktionäre und SPD Vertreter wurden festgenommen, die kommunistische Presse verboten.
Die Zeit vor der Reichstagswahl vom 5. März 1933 war von massiver Wahlwerbung, Gewalt und Straßenterror seitens der Nationalsozialisten geprägt. Trotzdem erreichte die NSDAP (43,9%) gemeinsam mit der rechtsnationalen DNVP (8%) nicht die gewünschte Zweidrittelmehrheit.
Um dennoch unbehindert schalten und 55 walten zu können, legte die Regierung dem Reichstag am 23. März das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" („Ermächtigungsgesetz") vor. Mit diesem Gesetz sollte die Reichsregierung ermächtigt werden, Gesetze künftig ohne Zustimmung des Reichstags erlassen zu können.
Außer den Politikern der SPD - die Stimmen der KPD-Leute wurden für ungültig erklärt, viele saßen bereits in Haft - stimmten alle
Abgeordneten für das „Ermächtigungsgesetz". Die in Demokratien übliche Gewaltenteilung war damit aufgehoben.
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