• Gruppenarbeit Gleichschaltung
  • anonym
  • 22.10.2022
  • Geschichte
  • 9, 10
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Arbeitsanweisungen Gruppenarbeit

"Der von Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägte Begriff  [ Gleichschaltung] wurde erstmals publik in zwei gleichlautenden Gesetzen über die Gleichschaltung der Länder im März und April 1933. Unter dem Vorwand einer Vereinheitlichung des Reichs erzwang die Reichsregierung unter Adolf Hitler die Einsetzung nationalsozialistischer Landesregierungen. Bis in die untersten Verwaltungsebenen der Gemeinden reichten die Auswirkungen des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933. Unter Missachtung aller verfassungsrechtlichen Bestimmungen erlaubte es die Entlassung von regimekritischen Beamten. Neben Demokraten und Liberalen waren es vor allem Staatsbedienstete jüdischen Glaubens, die durch den erstmals in dem Gesetz eingefügten Arierparagraphen ihre Stellungen verloren. Den Arierparagraphen übernahmen bereitwillig nahezu sämtliche Organisationen bis hinunter zu kleinsten Sport- oder Gesangsvereinen, ohne dass es dabei eines staatlichen Zwangs bedurft hätte.

Die Gleichschaltung beinhaltete administrative Maßnahmen ebenso wie brutalen Straßenterror. Aufgrund der "Reichstagsbrandverordnung" hatte das NS-Regime bei der Verfolgung von Oppositionellen freie Hand. Verschleppt und inhaftiert wurden vor allem Funktionäre der KPD und der SPD. Vor der erdrückenden Übermacht und dem Terror der NSDAP resignierend, lösten sich sämtliche Parteien bis Anfang Juli 1933 selbst auf, nachdem die SPD am 22. Juni verboten worden war. Die Errichtung des Einparteienstaats sowie die Verschmelzung der Ämter des Regierungschefs und Reichspräsidenten nach dem Tod Paul von Hindenburgs am 2. August 1934 in der Person Hitlers vollendeten die "Einheit von Partei und Staat". Mit sofortiger Wirkung leistete die Reichswehr von nun an ihren militärischen Eid auf den "Führer und Reichskanzler" Hitler."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/gleichschaltung.html)

"Der von Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägte Begriff  [ Gleichschaltung] wurde erstmals publik in zwei gleichlautenden Gesetzen über die Gleichschaltung der Länder im März und April 1933. Unter dem Vorwand einer Vereinheitlichung des Reichs erzwang die Reichsregierung unter Adolf Hitler die Einsetzung nationalsozialistischer Landesregierungen. Bis in die untersten Verwaltungsebenen der Gemeinden reichten die Auswirkungen des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933. Unter Missachtung aller verfassungsrechtlichen Bestimmungen erlaubte es die Entlassung von regimekritischen Beamten. Neben Demokraten und Liberalen waren es vor allem Staatsbedienstete jüdischen Glaubens, die durch den erstmals in dem Gesetz eingefügten Arierparagraphen ihre Stellungen verloren. Den Arierparagraphen übernahmen bereitwillig nahezu sämtliche Organisationen bis hinunter zu kleinsten Sport- oder Gesangsvereinen, ohne dass es dabei eines staatlichen Zwangs bedurft hätte.

Die Gleichschaltung beinhaltete administrative Maßnahmen ebenso wie brutalen Straßenterror. Aufgrund der "Reichstagsbrandverordnung" hatte das NS-Regime bei der Verfolgung von Oppositionellen freie Hand. Verschleppt und inhaftiert wurden vor allem Funktionäre der KPD und der SPD. Vor der erdrückenden Übermacht und dem Terror der NSDAP resignierend, lösten sich sämtliche Parteien bis Anfang Juli 1933 selbst auf, nachdem die SPD am 22. Juni verboten worden war. Die Errichtung des Einparteienstaats sowie die Verschmelzung der Ämter des Regierungschefs und Reichspräsidenten nach dem Tod Paul von Hindenburgs am 2. August 1934 in der Person Hitlers vollendeten die "Einheit von Partei und Staat". Mit sofortiger Wirkung leistete die Reichswehr von nun an ihren militärischen Eid auf den "Führer und Reichskanzler" Hitler."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/gleichschaltung.html)





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Arbeitsanweisungen für die Quellen und Texte
  • Lest euch einzeln die Texte zu eurem Thema durch und markiert euch die wichtigsten Punkte.
  • Betrachtet gemeinsam die vorliegenden Quellen. Was erfahrt ihr aus den zeitgenössischen Quellen und Texten bezüglich eures Themas? Lassen sich auch Reaktionen aus der Bevölkerung erfahren?
  • Macht euch Notizen und besprecht eure Ergebnisse gemeinsam.
  • Überlegt welche Punkte euch wichtig sind und die die anderen erfahren müssen.
  • Fasst diese Punkte unter 2 bzw. 3 großen Unterpunkten zusammen und überlegt, wie diese später in die Mindmaps eingefügt werden können.

Gruppe 1 Thema Politik Länder und Gemeinden

"Zunächst ging Hitler daran, weitere politisch einflussreiche Einrichtungen auszuschalten, nämlich die Regierungen und Parlamente der einzelnen Länder [...]. Dazu wurden die Landtage ebenso wie die Gemeinderäte nach den Reichstagswahlen im März 1933 aufgelöst und entsprechend den Stimmenverhältnissen des Reichstags noch zusammengesetzt. Nun hatte die NSDAP überall die Mehrheit, im Reichstag gemeinsam mit der DNVP. Außerdem wurden die bisherigen Länderregierungen durch NS- "Reichsstatthalter" ersetzt. Somit war der Förderalismus, also die Gleiderung Deutschlands in Länder, endgültig abgeschafft und die Reichsregierung hatte von dieser Seite keinen Widerspruch zu befürchten."

(Geschichte 9, S. 32)

"Zunächst ging Hitler daran, weitere politisch einflussreiche Einrichtungen auszuschalten, nämlich die Regierungen und Parlamente der einzelnen Länder [...]. Dazu wurden die Landtage ebenso wie die Gemeinderäte nach den Reichstagswahlen im März 1933 aufgelöst und entsprechend den Stimmenverhältnissen des Reichstags noch zusammengesetzt. Nun hatte die NSDAP überall die Mehrheit, im Reichstag gemeinsam mit der DNVP. Außerdem wurden die bisherigen Länderregierungen durch NS- "Reichsstatthalter" ersetzt. Somit war der Förderalismus, also die Gleiderung Deutschlands in Länder, endgültig abgeschafft und die Reichsregierung hatte von dieser Seite keinen Widerspruch zu befürchten."

(Geschichte 9, S. 32)





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"Die Gleichschaltung der Länder und Hansestädte, in denen die NSDAP noch nicht an der Regierung war, verlief durch gewaltsame Aktionen auf der Straße "von unten" und durch administrative Maßnahmen der Reichsregierung "von oben". [...] Begonnen hatten die Aktionen in Hamburg am Abend der Reichstagswahl vom 5. März 1933. Einen Tag später folgten Lübeck, Bremen und Hessen, am 8. März Württemberg, Baden, Sachsen und Schaumburg-Lippe und zuletzt Bayern, wo sich heftiger Widerstand regte. Als der bayerische Ministerpräsident Heinrich Held sich dem Druck der Nationalsozialisten nicht beugte und sich weigerte, Franz Ritter von Epp als Reichskommissar zu akzeptieren, verfügte Innenminister Wilhelm Frick am 9. März 1933 die Ernennung Epps von Berlin aus. Nachdem Helds Protest gegen seine unrechtmäßige Entmachtung bei Reichspräsident Paul von Hindenburg kein Gehör fand, trat er unter dem Druck zunehmender Gewalt in Bayern zurück.



Legislativer Abschluss der Maßnahmen war am 31. März 1933 das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich", welches sieben Tage später um das "Zweite Gesetz" erweitert wurde. Auf Länderebene zielten sie auf die politische Ausschaltung aller Minister, Abgeordneten und höheren Staatsbeamten, die nicht der NSDAP angehörten.

Das "Vorläufige Gesetz" erlaubte den Landesregierungen gemäß dem Ermächtigungsgesetz, ohne Zustimmung der Landtage selbst verfassungsändernde Gesetze zu erlassen und die Landesverwaltungen neu zu organisieren. Gleichzeitig bestimmte es mit Ausnahme Preußens die Auflösung der Landtage und eine Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März.

Durch das "Zweite Gesetz" wurden in den Ländern Reichskanzler Adolf Hitlerpersönlich unterstellte Reichsstatthalter, in der Mehrzahl die NSDAP-Gauleiter, eingesetzt, die für die Durchführung der Politik der Reichsregierung sorgen sollten. Sie waren den Landesregierungen übergeordnet und hatten als Aufsichtsorgan diese zu beaufsichtigen.





( https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/gleichschaltung-der-laender.html)

"Die Gleichschaltung der Länder und Hansestädte, in denen die NSDAP noch nicht an der Regierung war, verlief durch gewaltsame Aktionen auf der Straße "von unten" und durch administrative Maßnahmen der Reichsregierung "von oben". [...] Begonnen hatten die Aktionen in Hamburg am Abend der Reichstagswahl vom 5. März 1933. Einen Tag später folgten Lübeck, Bremen und Hessen, am 8. März Württemberg, Baden, Sachsen und Schaumburg-Lippe und zuletzt Bayern, wo sich heftiger Widerstand regte. Als der bayerische Ministerpräsident Heinrich Held sich dem Druck der Nationalsozialisten nicht beugte und sich weigerte, Franz Ritter von Epp als Reichskommissar zu akzeptieren, verfügte Innenminister Wilhelm Frick am 9. März 1933 die Ernennung Epps von Berlin aus. Nachdem Helds Protest gegen seine unrechtmäßige Entmachtung bei Reichspräsident Paul von Hindenburg kein Gehör fand, trat er unter dem Druck zunehmender Gewalt in Bayern zurück.



Legislativer Abschluss der Maßnahmen war am 31. März 1933 das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich", welches sieben Tage später um das "Zweite Gesetz" erweitert wurde. Auf Länderebene zielten sie auf die politische Ausschaltung aller Minister, Abgeordneten und höheren Staatsbeamten, die nicht der NSDAP angehörten.

Das "Vorläufige Gesetz" erlaubte den Landesregierungen gemäß dem Ermächtigungsgesetz, ohne Zustimmung der Landtage selbst verfassungsändernde Gesetze zu erlassen und die Landesverwaltungen neu zu organisieren. Gleichzeitig bestimmte es mit Ausnahme Preußens die Auflösung der Landtage und eine Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März.

Durch das "Zweite Gesetz" wurden in den Ländern Reichskanzler Adolf Hitlerpersönlich unterstellte Reichsstatthalter, in der Mehrzahl die NSDAP-Gauleiter, eingesetzt, die für die Durchführung der Politik der Reichsregierung sorgen sollten. Sie waren den Landesregierungen übergeordnet und hatten als Aufsichtsorgan diese zu beaufsichtigen.





( https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/gleichschaltung-der-laender.html)





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Gruppe 2 Thema Politik Säuberung und Parteien

"Um zu erreichen, dass auch die Beamten das neue Regime unterstützen, hatte man gleich nach der Machtübertragung alle Beamten aus dem Dienst entfernt, die sich gegen Hitler gestellt hatten. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" gab diesen "Säuberungen" im April 1933 nachträglich einen rechtlichen Anschein. Nur noch "Arier" und politisch "Zuverlässige" behielten ihren Beamtenstatus, alle anderen – vor allem jüdische Beamte und Anhänger von SPD und KPD – wurden in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen.



[...]

Hitler hatte schon 1932 in einer Wahlkampfrede unverblühmt mitgeteilt, dass es sein Ziel sei "die 30 Parteien aus Deutschland hinauszufegen". Die KPD wurde schon im Februar 1933 verboten, das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom Juli 1933 setzte dann Hitlers Plan vollends in die Tat um: Mit dem Verbot der SPD war auch die zweite Arbeiterpartei verboten, die bürgerlichen Parteien lösten sich selbst auf. Parteivertreter wurden eingeschüchtert, öffentlicht gedemütigt und verschwanden ohne richterliche Kontrolle zur "Schutzhaft" in Konzentrationslagern."



( Geschichte 9, S. 32)

"Um zu erreichen, dass auch die Beamten das neue Regime unterstützen, hatte man gleich nach der Machtübertragung alle Beamten aus dem Dienst entfernt, die sich gegen Hitler gestellt hatten. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" gab diesen "Säuberungen" im April 1933 nachträglich einen rechtlichen Anschein. Nur noch "Arier" und politisch "Zuverlässige" behielten ihren Beamtenstatus, alle anderen – vor allem jüdische Beamte und Anhänger von SPD und KPD – wurden in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen.



[...]

Hitler hatte schon 1932 in einer Wahlkampfrede unverblühmt mitgeteilt, dass es sein Ziel sei "die 30 Parteien aus Deutschland hinauszufegen". Die KPD wurde schon im Februar 1933 verboten, das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom Juli 1933 setzte dann Hitlers Plan vollends in die Tat um: Mit dem Verbot der SPD war auch die zweite Arbeiterpartei verboten, die bürgerlichen Parteien lösten sich selbst auf. Parteivertreter wurden eingeschüchtert, öffentlicht gedemütigt und verschwanden ohne richterliche Kontrolle zur "Schutzhaft" in Konzentrationslagern."



( Geschichte 9, S. 32)





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Zweite Quelle siehe extra Arbeitsblatt zu den Gesetzen

Gruppe 3 Thema Wirtschaft

"Die Zerschlagung der Gewerkschaften beseitigte die selbstständigen Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, das Streikrecht wurde abgeschafft. Die DAF hatte auf lohnpolitische Entscheidungen allerdings nur beratenden Einfuss: Arbeitsvertragsfragen und Tarifverhandlungen wurden vielmehr von den im April 1933 ernannten "Treuhändern der Arbeit" festgesetzt, die direkt dem Reichsarbeitsministerium unterstanden. Da Lohnerhöhungen aus Kostengründen vermieden werden sollten, stieg das durchschnittliche Realeinkommen eines Industriearbeiters kaum und lag bis 1939 deutlich unter dem Niveau von 1928. Demgegenüber veranlasste die Regierung zusätzliche soziale Verbesserungen: Der 1. Mai wurde als staatlicher Feiertag bei voller Lohnfortzahlung eingeführt und die Organisation "Kraft durch Freude" (KdF) ermöglichte erstmalig großen Teilen der Arbeiterschaft kulturelle und touristische Freizeitbeschäftigungen. Ein 14-tägiger KdF-Sommerurlaub am Tegernsee kostete 54 Reichsmark und ein dreitägiger Kurzausflug zum Bodensee war mit 7,90 Reichsmark auch für Industriearbeiter erschwinglich, deren Mindesturlaub von 3 auf 6 Tage erhöhte wurde.

Im Mittelpunkt der NS-Wirtschaftspolitik stand zunächst die schnelle Durchsetzung umfangreicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Über 25 Prozent aller Erwerbstätigen verfügten Anfang 1933 offiziell über keine Arbeit, bei männlichen Industriearbeitern lag die Quote deutlich höher. Die NSDAP versuchte eine Belebung des Arbeitsmarkts mit Maßnahmen zur Stimulierung der Arbeitskräftenachfrage und durch die Minderung des Arbeitskräfteangebots zu erreichen. Neben dem Straßenbau senkte das NS-Regime die Arbeitslosigkeit insbesondere durch Wohnungsbauprogramme, Steuererleichterungen, Durchführung von Fortbildungskursen und die Schaffung staatlich subventionierter Beschäftigungsmöglichkeiten zum Beispiel als Land- und Erntehelfer oder Fürsorgearbeiter. Zahlreiche Kampagnen zum bevorzugten Kauf in Deutschland hergestellter Produkte sollten zusätzlich Konsumbereitschaft und Binnennachfrage anregen.

Als 1936 mit 1,5 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt wieder der Beschäftigungsgrad von 1928 erreicht wurde, herrschte vor allem in der Rüstungsindustrie bereits Arbeitskräftemangel, während bei der Konsumgüterindustrie noch ein deutlicher Überhang an qualifizierten Arbeitern zu verzeichnen war. Die konjunkturelle Wende Mitte der 1930er Jahre und der anschließende Wirtschaftsaufschwung schlug sich bei der Produktion von Erdöl, der Herstellung von Rohstahl und Roheisen und im rapide ansteigenden Stromverbrauch nieder. In der verarbeitenden Industrie stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 1935 bis 1936 von 44,4 auf 45,6 Stunden."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/industrie-und-wirtschaft.html)



"Die Zerschlagung der Gewerkschaften beseitigte die selbstständigen Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, das Streikrecht wurde abgeschafft. Die DAF hatte auf lohnpolitische Entscheidungen allerdings nur beratenden Einfuss: Arbeitsvertragsfragen und Tarifverhandlungen wurden vielmehr von den im April 1933 ernannten "Treuhändern der Arbeit" festgesetzt, die direkt dem Reichsarbeitsministerium unterstanden. Da Lohnerhöhungen aus Kostengründen vermieden werden sollten, stieg das durchschnittliche Realeinkommen eines Industriearbeiters kaum und lag bis 1939 deutlich unter dem Niveau von 1928. Demgegenüber veranlasste die Regierung zusätzliche soziale Verbesserungen: Der 1. Mai wurde als staatlicher Feiertag bei voller Lohnfortzahlung eingeführt und die Organisation "Kraft durch Freude" (KdF) ermöglichte erstmalig großen Teilen der Arbeiterschaft kulturelle und touristische Freizeitbeschäftigungen. Ein 14-tägiger KdF-Sommerurlaub am Tegernsee kostete 54 Reichsmark und ein dreitägiger Kurzausflug zum Bodensee war mit 7,90 Reichsmark auch für Industriearbeiter erschwinglich, deren Mindesturlaub von 3 auf 6 Tage erhöhte wurde.

Im Mittelpunkt der NS-Wirtschaftspolitik stand zunächst die schnelle Durchsetzung umfangreicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Über 25 Prozent aller Erwerbstätigen verfügten Anfang 1933 offiziell über keine Arbeit, bei männlichen Industriearbeitern lag die Quote deutlich höher. Die NSDAP versuchte eine Belebung des Arbeitsmarkts mit Maßnahmen zur Stimulierung der Arbeitskräftenachfrage und durch die Minderung des Arbeitskräfteangebots zu erreichen. Neben dem Straßenbau senkte das NS-Regime die Arbeitslosigkeit insbesondere durch Wohnungsbauprogramme, Steuererleichterungen, Durchführung von Fortbildungskursen und die Schaffung staatlich subventionierter Beschäftigungsmöglichkeiten zum Beispiel als Land- und Erntehelfer oder Fürsorgearbeiter. Zahlreiche Kampagnen zum bevorzugten Kauf in Deutschland hergestellter Produkte sollten zusätzlich Konsumbereitschaft und Binnennachfrage anregen.

Als 1936 mit 1,5 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt wieder der Beschäftigungsgrad von 1928 erreicht wurde, herrschte vor allem in der Rüstungsindustrie bereits Arbeitskräftemangel, während bei der Konsumgüterindustrie noch ein deutlicher Überhang an qualifizierten Arbeitern zu verzeichnen war. Die konjunkturelle Wende Mitte der 1930er Jahre und der anschließende Wirtschaftsaufschwung schlug sich bei der Produktion von Erdöl, der Herstellung von Rohstahl und Roheisen und im rapide ansteigenden Stromverbrauch nieder. In der verarbeitenden Industrie stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 1935 bis 1936 von 44,4 auf 45,6 Stunden."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/industrie-und-wirtschaft.html)







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"Alle Diktaturen fürchten freie Meinungsäußerung in Rundfunk, Presse und Kulturleben. Im Nationalsozialismus wachten das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda und Josef Goebbels sowie die Reichskulturkammer darüber, dass in Massenmedien und Kunst nicht individuelles, kritisches oder gar widerständiges Denken, sondren nur "gesundes Volksempfinden" geäußert wurde. Von zentraler Bedeutung war dabei das Schriftleitergesetz, das dem Reichspropagandaministerium eine strenge Aufsicht über die Journalisten ermöglichte. Ähnliche wirkte sich die Kontrolle der Reichskulturkammer im Bereich Filmwesen aus, das ganz in den Dienst staatlicher Propaganda gestellt wurde."

( Geschichte 9, S. 32 -33.)

"Alle Diktaturen fürchten freie Meinungsäußerung in Rundfunk, Presse und Kulturleben. Im Nationalsozialismus wachten das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda und Josef Goebbels sowie die Reichskulturkammer darüber, dass in Massenmedien und Kunst nicht individuelles, kritisches oder gar widerständiges Denken, sondren nur "gesundes Volksempfinden" geäußert wurde. Von zentraler Bedeutung war dabei das Schriftleitergesetz, das dem Reichspropagandaministerium eine strenge Aufsicht über die Journalisten ermöglichte. Ähnliche wirkte sich die Kontrolle der Reichskulturkammer im Bereich Filmwesen aus, das ganz in den Dienst staatlicher Propaganda gestellt wurde."

( Geschichte 9, S. 32 -33.)





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Türschild, das zum Hitlergruß auffordern soll

(https://www.dhm.delemobestandobjekt621-3)

Gruppe 4 Thema Alltag bzw. Gesellschaft und Kultur

"Ihren Machtanspruch versuchten die Nationalsozialisten auch durch Veränderungen im alltäglichen Umgang miteinander zu manifestieren. Obwohl der sogenannte Deutsche Gruß mit ausgestrecktem rechtem Arm und den Worten "Heil Hitler!" nie durch ein Gesetz Rechtsverbindlichkeit erlangte, war diese Form der Begrüßung nicht nur im Verkehr mit Behörden üblich. Den Gruß zu verweigern, trauten sich nur wenige, aus Sorge vor Unannehmlichkeiten und Repressalien. Angst war nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bei vielen Menschen allgegenwärtig - vor Denunziation und Terror aufgrund regimekritischer Haltung oder vor Ausgrenzung und Verfolgung, weil dem "arischen" Ideal nicht entsprochen werden konnte.

Ein großer Teil der Bevölkerung verband mit der von Adolf Hitler propagierten "nationalsozialistischen Revolution" jedoch die Hoffnung auf Überwindung von sozialer Not in Folge der Weltwirtschaftskrise. Die NS-Führung war sich durchaus bewusst, dass die Konsolidierung ihrer Macht entscheidend von der Reduzierung der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen Stabilisierung Deutschlands abhing.[...] Um den Arbeitsmarkt zusätzlich zu entlasten, wurden zudem sogenannte Ehestandsdarlehen von bis zu 1.000 Reichsmark eingeführt. Mit Erhalt des Geldes verpflichteten sich Frauen, nach der Heirat ihren Beruf aufzugeben. Zugleich sollten damit Eheschließungen gefördert werden, wodurch sich die Frauen ganz auf die ihnen zugedachte Rolle als Mutter und "Erhalterin des Volkes" konzentrieren konnten. Tatsächlich stieg die Zahl der jährlichen Eheschließungen in Deutschland - bedingt auch durch materielle Verbesserungen - zwischen 1932 und 1934 von rund 510.000 auf über 732.000.



Dabei spielten vor allem die Jugend und deren Erziehung eine tragende Rolle. "Nationalsozialismus ist organisierter Jugendwille" hieß eine verbreitete Losung der Zeit. Nachdem schon im Kinderzimmer die Indoktrination durch das auf die Ideologie des NS-Regimes ausgerichtete Spielzeug begonnen hatte, sollte anschließend die Hitler-Jugend (HJ) Standesunterschiede beseitigen und die nationalsozialistische Gesinnung fördern. Die anfangs noch formell freiwillige Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 1936 durch das "Gesetz über die Hitler-Jugend" zur Zwangsmitgliedschaft. Die HJ - neben Familie und Schule für die Mehrheit der Heranwachsenden die wichtigste Sozialisationsinstanz - stützte sich jedoch nicht nur auf Zwang, sondern vor allem auf attraktive Freizeitangebote. Mit Geländespielen, Zeltlagern, Radtouren oder durch das ansonsten privilegierte Segelfliegen und Reiten wurde das Interesse der jungen Menschen geweckt. Daneben gehörten Sammelaktionen für das WHW sowie mühsame Ernteeinsätze in der Landwirtschaft zu den unumgänglichen Pflichten in der Hitler-Jugend."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/alltagsleben.html)



NS- Massenorganisationen:

Hitlerjugend ( HJ)

Bund deutscher Mädel ( BDM)

Arbeitsdienst

Wehrdienst

Deutsche Arbeitsfront

NS Frauenschaft

"Ihren Machtanspruch versuchten die Nationalsozialisten auch durch Veränderungen im alltäglichen Umgang miteinander zu manifestieren. Obwohl der sogenannte Deutsche Gruß mit ausgestrecktem rechtem Arm und den Worten "Heil Hitler!" nie durch ein Gesetz Rechtsverbindlichkeit erlangte, war diese Form der Begrüßung nicht nur im Verkehr mit Behörden üblich. Den Gruß zu verweigern, trauten sich nur wenige, aus Sorge vor Unannehmlichkeiten und Repressalien. Angst war nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bei vielen Menschen allgegenwärtig - vor Denunziation und Terror aufgrund regimekritischer Haltung oder vor Ausgrenzung und Verfolgung, weil dem "arischen" Ideal nicht entsprochen werden konnte.

Ein großer Teil der Bevölkerung verband mit der von Adolf Hitler propagierten "nationalsozialistischen Revolution" jedoch die Hoffnung auf Überwindung von sozialer Not in Folge der Weltwirtschaftskrise. Die NS-Führung war sich durchaus bewusst, dass die Konsolidierung ihrer Macht entscheidend von der Reduzierung der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen Stabilisierung Deutschlands abhing.[...] Um den Arbeitsmarkt zusätzlich zu entlasten, wurden zudem sogenannte Ehestandsdarlehen von bis zu 1.000 Reichsmark eingeführt. Mit Erhalt des Geldes verpflichteten sich Frauen, nach der Heirat ihren Beruf aufzugeben. Zugleich sollten damit Eheschließungen gefördert werden, wodurch sich die Frauen ganz auf die ihnen zugedachte Rolle als Mutter und "Erhalterin des Volkes" konzentrieren konnten. Tatsächlich stieg die Zahl der jährlichen Eheschließungen in Deutschland - bedingt auch durch materielle Verbesserungen - zwischen 1932 und 1934 von rund 510.000 auf über 732.000.



Dabei spielten vor allem die Jugend und deren Erziehung eine tragende Rolle. "Nationalsozialismus ist organisierter Jugendwille" hieß eine verbreitete Losung der Zeit. Nachdem schon im Kinderzimmer die Indoktrination durch das auf die Ideologie des NS-Regimes ausgerichtete Spielzeug begonnen hatte, sollte anschließend die Hitler-Jugend (HJ) Standesunterschiede beseitigen und die nationalsozialistische Gesinnung fördern. Die anfangs noch formell freiwillige Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 1936 durch das "Gesetz über die Hitler-Jugend" zur Zwangsmitgliedschaft. Die HJ - neben Familie und Schule für die Mehrheit der Heranwachsenden die wichtigste Sozialisationsinstanz - stützte sich jedoch nicht nur auf Zwang, sondern vor allem auf attraktive Freizeitangebote. Mit Geländespielen, Zeltlagern, Radtouren oder durch das ansonsten privilegierte Segelfliegen und Reiten wurde das Interesse der jungen Menschen geweckt. Daneben gehörten Sammelaktionen für das WHW sowie mühsame Ernteeinsätze in der Landwirtschaft zu den unumgänglichen Pflichten in der Hitler-Jugend."



(https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/alltagsleben.html)



NS- Massenorganisationen:

Hitlerjugend ( HJ)

Bund deutscher Mädel ( BDM)

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Wehrdienst

Deutsche Arbeitsfront

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Gruppe 5 Schule und Bildung

"Die Schule spielte im Rahmen der vom NS-Regime angestrebten Durchdringung aller Lebensbereiche und der politischen Sozialisierung und Ideologisierung der Jugend keine so bedeutsame Rolle wie die Hitler-Jugend (HJ). Die erste Phase der NS-Schulpolitik von 1933 bis 1936 galt vorrangig der Machtkonsolidierung und der "Gleichschaltung" des Lehrkörpers. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 schufen sich die Nationalsozialisten eine formale Rechtsgrundlage zur Entlassung von jüdischen, sozialistischen und pazifistischen Lehrern und Schulleitern. Wenig später wurde mit dem am 25. April 1933 erlassenen "Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen" die "Rassenzugehörigkeit" als Kriterium für den Zugang zu höheren Schulen und zum Hochschulstudium eingeführt.



Der Anteil jüdischer Schüler und Studenten an der gesamten Schüler- und Studentenschaft durfte nun nicht mehr den jüdischen Anteil an der Gesamtbevölkerung von knapp einem Prozent überschreiten. Daraufhin halbierte sich die Zahl jüdischer Schüler an den öffentlichen Schulen bis 1935, bevor sie nach der Pogromnacht von 1938 gegen Null tendierte.

Ab 1936/37 verstärkte das NS-Regime die ideologische Umgestaltung des Schulunterrichts. Zeitgleich zum "Kirchenkampf" waren in erster Linie die "gesinnungsbildenden" Fächer wie Deutsch und Geschichte Ziel der nationalsozialistischen Einflussnahme, der es um die Vermittlung von "vaterländischer Größe" und von Heroismus ging. Der Geschichtsunterricht sollte sich auf die deutsche Geschichte und die der "nordischen Rasse" beschränken. Im Biologieunterricht wurden "Vererbungslehre" und "Rassenkunde" eingeführt. Um das nationalsozialistische Ideal "körperlicher Ertüchtigung" gegenüber einer geistig-intellektuellen Erziehung umzusetzen, erhielt der Sportunterricht eine erhöhte Stundenzahl. Die früheren Ideale klassisch-humanistischer Bildung wurden als "undeutsch" abgelehnt. Neben den neuen ideologischen Inhalten prägten Rituale und NS-Symbole wie Hakenkreuze, Fahnen, Fahnenappelle, Hitlerporträts und Hitlergruß immer deutlicher den Schulalltag.

Trotz aller Maßnahmen des NS-Staats blieb die Schule in ihren Grundzügen eine weitgehend traditionelle Bildungsinstitution, die dem revolutionären Anspruch des NS-Regimes kaum gerecht wurde. Deshalb setzten die Nationalsozialisten den herkömmlichen Schulen "Eliteschulen" wie die Adolf-Hitler-Schulen (AHS), die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola) und die sogenannten Ordensburgen gegenüber."



"Die Schule spielte im Rahmen der vom NS-Regime angestrebten Durchdringung aller Lebensbereiche und der politischen Sozialisierung und Ideologisierung der Jugend keine so bedeutsame Rolle wie die Hitler-Jugend (HJ). Die erste Phase der NS-Schulpolitik von 1933 bis 1936 galt vorrangig der Machtkonsolidierung und der "Gleichschaltung" des Lehrkörpers. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 schufen sich die Nationalsozialisten eine formale Rechtsgrundlage zur Entlassung von jüdischen, sozialistischen und pazifistischen Lehrern und Schulleitern. Wenig später wurde mit dem am 25. April 1933 erlassenen "Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen" die "Rassenzugehörigkeit" als Kriterium für den Zugang zu höheren Schulen und zum Hochschulstudium eingeführt.



Der Anteil jüdischer Schüler und Studenten an der gesamten Schüler- und Studentenschaft durfte nun nicht mehr den jüdischen Anteil an der Gesamtbevölkerung von knapp einem Prozent überschreiten. Daraufhin halbierte sich die Zahl jüdischer Schüler an den öffentlichen Schulen bis 1935, bevor sie nach der Pogromnacht von 1938 gegen Null tendierte.

Ab 1936/37 verstärkte das NS-Regime die ideologische Umgestaltung des Schulunterrichts. Zeitgleich zum "Kirchenkampf" waren in erster Linie die "gesinnungsbildenden" Fächer wie Deutsch und Geschichte Ziel der nationalsozialistischen Einflussnahme, der es um die Vermittlung von "vaterländischer Größe" und von Heroismus ging. Der Geschichtsunterricht sollte sich auf die deutsche Geschichte und die der "nordischen Rasse" beschränken. Im Biologieunterricht wurden "Vererbungslehre" und "Rassenkunde" eingeführt. Um das nationalsozialistische Ideal "körperlicher Ertüchtigung" gegenüber einer geistig-intellektuellen Erziehung umzusetzen, erhielt der Sportunterricht eine erhöhte Stundenzahl. Die früheren Ideale klassisch-humanistischer Bildung wurden als "undeutsch" abgelehnt. Neben den neuen ideologischen Inhalten prägten Rituale und NS-Symbole wie Hakenkreuze, Fahnen, Fahnenappelle, Hitlerporträts und Hitlergruß immer deutlicher den Schulalltag.

Trotz aller Maßnahmen des NS-Staats blieb die Schule in ihren Grundzügen eine weitgehend traditionelle Bildungsinstitution, die dem revolutionären Anspruch des NS-Regimes kaum gerecht wurde. Deshalb setzten die Nationalsozialisten den herkömmlichen Schulen "Eliteschulen" wie die Adolf-Hitler-Schulen (AHS), die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola) und die sogenannten Ordensburgen gegenüber."







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