Fürwörter sind Begleiter oder Stellvertreter des Namenwortes (Nomen).
Persönliche Fürwörter:
Person
Singular
Plural
1. Person
ich
wir
2. Person
du
ihr
3. Person
er/sie/es
sie
Besitzanzeigende Fürwörter (auch Possessivpronomen genannt) zeigen an, wem etwas gehört oder zu wem etwas gehört. Sie ersetzen den Namen einer Person oder eines Besitzes und richten sich in Person, Zahl und Geschlecht nach dem Nomen, auf das sie sich beziehen. Zum Beispiel: Mein Hund kann schnell laufen
Rückbezügliche Fürwörter (auch Reflexivpronomen genannt) werden verwendet, wenn das Subjekt einer Handlung gleichzeitig auch der Empfänger dieser Handlung ist – also wenn sich die Handlung auf das Subjekt selbst richtet. Diese Fürwörter ersetzen das Subjekt und beziehen sich auf es selbst. Beispiel: Ich sehe mich im Spiegel.
Reflexivpronomen:
Singular: mich, dich, sich
Plural: uns, euch, sich
Hinweisende Fürwörter (auch Demonstrativpronomen genannt) dienen dazu, auf etwas oder jemanden näher hinzuweisen. Sie werden verwendet, um bestimmte Dinge oder Personen hervorzuheben und eine genauere Bestimmung vorzunehmen. Sie beziehen sich immer auf ein bereits genanntes oder noch zu nennendes Nomen und werden im Deutschen in der Regel durch die Wörter dieser, jene, solcher usw. ausgedrückt.
Demonstrativpronomen:
dieser, diese, dieses (näher) – z. B. dieser Stuhl, diese Tasche, dieses Buch
jener, jene, jenes (weiter entfernt) – z. B. jener Baum, jene Idee, jenes Land
solcher, solche, solches (allgemein) – z. B. solcher Lärm, solche Menschen, solches Verhalten
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