Europäische Union (EU)
Österreich ist seit 1. Jänner 1995 Mitglied der EU. Insgesamt hat die Europäische Union derzeit Mitgliedsstaaten.
Ein Kernstück der Union ist der europäische Binnenmarkt (siehe Karte der EU). Die Grenzen zwischen den Mitgliedsländern sind de facto (praktisch) aufgehoben, dadurch ist ein riesiger Markt entstanden.
Der europäische Binnenmarkt verwirklicht die 4 Freiheiten:
▶ Freier Warenverkehr: Verkauf von Waren ohne Zölle innerhalb der EU.
▶ Freier Dienstleistungsverkehr: z. B. Tätigkeiten einer Bank, Versicherung, von Ärzten innerhalb der EU.
▶ Freier Personenverkehr: freie Ein- und Ausreise, freie Arbeits- und Studienplatzwahl innerhalb der EU.
▶ Freier Kapitalverkehr: Kapital kann ungehindert über die Grenzen der EU-Staaten fließen.
▶ Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Binnenmarkt)
▶ Frieden, Stabilität, Wohlstand
▶ Politische Zusammenarbeit bei Themen wie Klimawandel, Umweltschutz, Gesundheit, Außenbeziehungen und Sicherheit, Justiz, Migration, Bildung…
▶ Einheitliche Währung (Euro)
▶ Menschenrechte und Gleichstellung
u.v.m.
Europäischer Rat
trifft Grundsatzentscheidungen
Weisungen an den Ministerrat
Europäische Kommission
Ministerrat
schlägt Richtlinien vor
verwaltet das Budget
wacht über die Verträge
nimmt Vorschläge der Kommission auf und macht daraus Richtlinien ("Gesetze")
Europäisches Parlament
kontrolliert EU-Kommission
beschließt Verträge und das EU-Budget (=Ausgaben)
wenig Recht auf Mitsprache
Europäischer Gerichtshof
entscheidet bei Klagen der EU-Kommission, ob Mitglieder gegen EU-Recht verstoßen haben
oberste Rechtsinstanz in Europa
Die EU selbst kann keine Gesetze machen, sondern lediglich Verordnungen und Richtlinien erlassen, die aber in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Österreich, umzusetzen sind.
Die Mitgliedsstaaten sind daher verpflichtet, in ihren nationalen Parlamenten Gesetze und Verordnungen an das EU-Recht anzupassen.
1. Europäische Kommission:
Jedes Mitgliedsland stellt eine/n Kommissar/in, der/die von den Mitgliedsstaaten für fünf Jahre ernannt wird.
▶ Schlägt dem Ministerrat Verordnungen und Richtlinien vor.
▶ Verwaltet die EU-Förderungsprogramme (Fördergelder
).
▶ Erstellt den EU-Haushaltsplan und führt ihn aus.
▶ Wacht über die Einhaltung der Verträge.
2. Europäisches Parlament:
Das europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, das alle 5 Jahre direkt von den Bürger:innen der Mitgliedsstaaten gewählt wird.
▶ Kontrolliert die EU-Kommission.
▶ Beschließt das EU-Budget.
▶ Hat eine geringe Mitbestimmung bei EU-Kommission und EU-Rat.
▶ Stimmt über wichtige Verträge ab, z. B. Aufnahme neuer Mitglieder.
Das Europa-Parlament hat zurzeit noch weniger Rechte als z. B. das österreichische Parlament.
3. Ministerrat:
Er vertritt die nationalen Regierungen und setzt sich aus den Fachministern/-ministerinnen der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen. Er kann Gesetzesvorlagen der Kommission annehmen, verändern oder ablehnen. Er ist das gesetzgebende Organ der EU.
▶ Spricht Empfehlungen aus.
▶ Gibt Stellungnahmen ab.
4. Europäischer Rat:
Er ist das höchste Gremium der EU. Er besteht aus den Staats- bzw. Regierungschefs/-chefinnen der Mitgliedsstaaten sowie dem/der Präsidenten/Präsidentin der EU-Kommission.
▶ Entscheidet über zukünftige Entwicklung der EU.
▶ Hat Weisungsrecht gegenüber dem Ministerrat.
▶ Tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
5. Europäischer Gerichtshof:
Jeder Mitgliedsstaat entsendet eine/n Richter:in, der/die für sechs Jahre ernannt wird.
▶ Entscheidet bei Klagen der EU-Kommission, ob Mitglieder gegen EU-Recht verstoßen haben.
▶ Ist oberste Rechtsinstanz in Europa.
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