Die europäische Union hieß am Anfang noch gar nicht EU - sondern Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Zustande kam diese Gemeinschaft über den französischen Außenminister Robert Schumann. Am 09. Mai 1950 schlug dieser eine gemeinsame Kohle- und Stahlproduktion vor - mit dem Ziel der Vergemeinschaftung der ehemals zum Waffenbau genutzten Industrie. Vertraglich festgeschrieben und unterzeichnet wurde diese Vereinbarung am 18.04.1951 in Paris (Vertrag von Paris). Ab dem 25. Juli 1952 trat der Vertrag in Kraft.
Im März 1957 wurde mit dem Vertrag von Rom eine weitere Wirtschaftsgemeinschaft beschlossen: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europ. Atomgemeinschaft (EURATOM).
Die Mitglieder der EGKS, neben Frankreich und Deutschland gehörten dieser noch Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg an, unterzeichneten alle auch diesen Vertrag, um ihre jeweiligen Volkswirtschaften näher zu bringen.
Der zweite Weltkrieg hatte nur 5 Jahre vorher geendet (1945). Deutschland hatte seine Nachbarstaaten angegriffen und Millionen Menschen ermordet - u.a. Menschen jüdischen Glaubens, Franzosen, Polen, Russen und Amerikaner
Organisation, die sich zu einem bestimmten Zweck gegründet hat, und miteinander arbeitet, um ein Ziel zu erreichen.
Im April 1965 beschlossen die sechs Staaten mit dem Vertrag von Brüssel, vier grundlegende Institutionen ihrer Gemeinschaft zu gründen:
Das europäische Parlament besteht zur Zeit aus 705 Abgeordneten und wird alle fünf Jahre gewählt (das nächste Mal 2024!). Wahlberechtigt sind alle europäischen Staatsbürger ab 16 Jahren.
Die Ziele der europäischen Gemeinschaft wurden mit den Verträgen von Luxemburg (1986) und Maastricht (1992) erweitert. Es wurde dabei die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, in welchem freier Warenverkehr, Personen, Kapital und Dienstleistungen gewährleistet werden sollten. Außerdem beschlossen wurde die Einführung einer gemeinsamen Währung, die Schaffung einer Unionsbürgerschaft sowie die Grundlagen einer politischen Union zwischen den Mitgliedsstaaten.
Ein Markt innerhalb bestimmter, festgelegter Grenzen mit weitgehend gleichen Handels-bedingungen. In der EU werden außerdem keine Zollgebühren fällig.
Unter Asyl versteht man den (staatlichen) Schutz vor Verfolgung/ Gefahr sowie eine temporäre Aufnahme der bedrohten Person.
Das Einwanderungskonzept der europäischen Union ist einzigartig weltweit. Mit der Einführung des sog. Schengenraums 1985 (Schengenvertrag) wurde eine Übereinkunft getroffen, nach der Passkontrollen zwischen EU-Staaten abgeschafft wurden. Für das überqueren innereuropäischer Grenzen als EU-Bürger reicht der Personalausweis, Grenzkontrollen entfallen in den meisten Fällen.
Einwanderung bzw. Migration bezeichnet den Umzug von Menschen aus ihrem bisherigen Wohnort in ein anderes Land. Häufig bezeichnet man mit diesem Begriff die Flucht und Aufnahme von Personen in sichere Länder.
öffentliche oder staatliche Einrichtungen oder Organisationen, die einen ganz bestimmten Zweck haben und auf Dauer eingerichtet wurden
Die Europäische Union ist ein komplexes System mehrerer Institutionen, das die Mitgliedsstaaten angemessen vertreten soll und gleichzeitig eine übergeordnete Führungsposition einnehmen soll. Man spricht auch von einem "Staatenverbund".
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Wir müssen wieder lernen,
in einer Gemeinschaft zu leben und weniger von nationaler Identität zu reden.
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