§17 Handelsgesetzbuch
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Der Begriff "Firma" wird umgangssprachlich gleichbedeutend mit dem Begriff "Unternehmen" verwendet.
Gesetzlich geregelt ist jedoch im Handelsgesetzbuch, dass die Firma der Handelsname eines Unternehmens ist.
Merke: Der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, ist die Firma.
§18 Handelsgesetzbuch
(1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. (...)
Die Firma als Kennzeichnung des Kaufmanns kann auf vier verschiedene Arten benannt werden:
Der Name einer Person bestimmt die Firmenbezecihnung (zum Beispiel der Name eines Gesellschafters).
Beispiel: Bilfinger und Berger AG
Der Name der Sache, die für das Unternehmen relevant ist, bestimmt die Firmenbezeichnung
Beispiel: Hochbau GmbH
Der Name einer Person und einer Sache bestimmen die Firmenbezeichnung
Beispiel: Möbel Martin GmbH & Co KG
Die Firmenbezeichnung ist frei erfunden.
Beispiel: Red Bull GmbH
Die Firma besteht aus einem dieser vier kennzeichnenden Teile und dem Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, AG).
Unter dem Begriff
versteht man gesetzlich den eines Kaufmanns. Das ist die gesetzliche Grundlage. In den Paragraphen 17 und 18 ist geregelt, wie die Firma zu wählen ist. Die Kennzeichnung des Kaufmanns muss sein. Außerdem muss sie so gewählt werden, dass man das Unternehmen klar von anderen kann. Die muss so gewählt werden, dass sie nicht missverstanden werden kann. Ansonsten könnte sie andere in die Irre führen. Die Firma besteht aus Teilen: Ein kennzeichnender Teil und der .Die Kennzeichnung der Firma kann auf vier verschiedene Arten lauten. Die Personenfirma beinhaltet einen
. Die Sachfirma ist gekennzeichnet durch die des Unternehmens. Die Mischfirma ist eine Mischung aus und .Die Fantasiefirma ist
.