• Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • anonym
  • 14.05.2023
  • Betriebswirtschaft, Gesellschaftskunde, Gesellschaftslehre, Politik, Politik & Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, Soziales, Sozialkunde, Sozialwissenschaften, Wirtschaft, Wirtschaft-Politik
  • 9, 10
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Grup­pen­puz­zle: Das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG)

Gel­tungs­be­reich:

Das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz gilt für alle Per­so­nen unter Jah­ren. Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als . ist ver­bo­ten.

Ar­beits­zeit

höchs­tens pro Tag und pro Woche

JArbSchG)

Schicht­zeit

Die Ar­beits­zeit inkl. Pau­sen darf ma­xi­mal be­tra­gen.

JArbSchG)

Ru­he­pau­sen

bei einer Ar­beits­zeit von : mind.

bei einer Ar­beits­zeit von : mind.

§ JArbSchG

Ur­laub

- 15-​Jährige = Werk­ta­ge

- 16-​Jährige = Werk­ta­ge

- 17-​Jährige = Werk­ta­ge

§ JArbSchG

Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

Be­rufs­schul­zeit

Mehr als Un­ter­richts­stun­den ent­spre­chen einem Ar­beits­tag.

Min­des­tens Un­ter­richts­stun­den an min­des­tens Tagen ent­spre­chen einer 40-​stündigen Ar­beits­wo­che.

§ JArbSchG

Ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

Die Be­ra­tung und Über­wa­chung er­folgt durch das Ge­wer­be­auf­sichts­amt.

Ex­per­ten­grup­pe 1: Ar­beits­zeit und Schicht­zeit

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wie hoch die täg­li­che und wö­chent­li­che Ar­beits­zeit ma­xi­mal sein darf! Lesen Sie dazu auch die Aus­füh­run­gen zu Schicht­zei­ten
(= Ar­beits­zei­ten inkl. Pau­sen). Ach­ten Sie dar­auf, ob in Ihrem Be­rufs­zweig eine der Son­der­re­ge­lun­gen An­wen­dung fin­den könn­te.

ma­xi­ma­le Ar­beits­zeit: §

-

-

Schicht­zeit: §

- Ar­beits­zeit in­klu­si­ve Pau­sen darf höchs­tens be­tra­gen.

- Son­der­re­ge­lung, die in mei­nem Be­rufs­zweig An­wen­dung fin­den könn­te:

Ex­per­ten­grup­pe 2: Ru­he­pau­sen und Ur­laub

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Ru­he­pau­sen ein­zu­hal­ten sind. Wel­che In­for­ma­ti­o­nen fin­den Sie im Ge­setz zur Ur­laubs­re­ge­lung von Ju­gend­li­chen?

Ru­he­pau­sen: §

-

-



Ur­laub: §

-

-

-

Ex­per­ten­grup­pe 3: Be­rufs­schu­le

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Re­ge­lun­gen es be­züg­lich der Be­rufs­schu­le gibt! Was muss der Ar­beit­ge­ber be­ach­ten? Wie viele Un­ter­richts­stun­den ent­spre­chen einem Ar­beits­tag? Wie viele Stun­den pro Woche an wie vie­len Be­rufs­schul­ta­gen ent­spre­chen einer Ar­beits­wo­che von 40 Stun­den?

Be­rufs­schul­zeit: §

Der Ar­beit­ge­ber muss

- ent­spre­chen einem Ar­beits­tag.

- ent­spre­chen einer 40-​stündigen Ar­beits­wo­che.

Ex­per­ten­grup­pe 4: Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te und ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Ar­bei­ten gemäß JArbSchG
ver­bo­ten sind.

Ver­bo­te­ne Ar­bei­ten: § , § , §

-

-

-

3
Re­cher­chie­ren Sie wei­ter­hin, wel­che In­for­ma­ti­o­nen Sie im JArbSchG zu ärzt­li­chen
Un­ter­su­chun­gen zu fin­den ist.

Ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung:

Erst­un­ter­su­chung: §



Erste Nach­un­ter­su­chung: §



: §

Der Fall Mika

Der 17-​jährige Mika hat einen Aus­bil­dungs­platz in sei­nem Traum­be­ruf zum Me­cha­tro­ni­ker in Mainz bei der Firma Mech.com be­kom­men. Die ver­ein­bar­te Ar­beits­zeit be­trägt mon­tags bis frei­tags 8 Stun­den. Zu­sätz­lich hat er eine 30-​minütige Mit­tags­pau­se. Er hat zwar einen lan­gen Weg von zu Hause bis zur Ar­beit, aber das nimmt er gern in Kauf. Als Ur­laubs­zeit wur­den 30 Tage ver­ein­bart. Diens­tags und don­ners­tags be­sucht Mika die Be­rufs­schu­le, diese be­ginnt meis­tens 8:00 Uhr. Manch­mal fällt auch Un­ter­richt aus.

Sein Chef möch­te, dass Mika an Tagen, an denen der Un­ter­richt erst zur drit­ten Stun­de (9:45 Uhr) oder spä­ter be­ginnt, Mika bei Be­darf vor dem Un­ter­richt ar­bei­tet. Mika ist un­schlüs­sig, weil ihm das ko­misch vor­kommt. Er hat sich über­legt, bei Ge­le­gen­heit sei­nen Chef zu fra­gen, ob er nicht auf seine Mit­tags­pau­se ver­zich­ten und dafür frü­her Fei­er­abend ma­chen könn­te. Heute zu­min­dest hat er Glück. In der Be­rufs­schu­le fällt der Un­ter­richt schon nach der 3. Stun­de aus. Mika geht nach Hause. Das passt heute wun­der­bar, denn ges­tern war in einer an­de­ren Ab­tei­lung der Kran­ken­stand so hoch, dass Mika ge­fragt wurde, ob er noch etwas aus­hel­fen könn­te. So hat er nach sei­ner re­gu­lä­ren Ar­beits­zeit in die­ser Ab­tei­lung noch 2 Stun­den aus­ge­hol­fen. Er hat extra zügig ge­ar­bei­tet, denn in die­ser Ab­tei­lung wird nach Ak­kord ge­ar­bei­tet. So konn­te Mika seine Ur­laubs­kas­se für den nächs­ten Mallorca-​Trip noch etwas auf­bes­sern.

Sein Bru­der, der in 2 Mo­na­ten 15 Jahre alt wird, fragt Mika, ob er da nicht auch aus­hel­fen könn­te. Dann kann er sich die Play­sta­ti­on, für die er schon seit ei­ni­ger Zeit spart, viel­leicht schon etwas frü­her kau­fen.

Nach zwei Wo­chen be­kommt Mika die erste Rück­mel­dung sei­nes Chefs. Die­ser ist mit sei­ner Ar­beit sehr zu­frie­den und freut sich ihm mit­zu­tei­len, dass er auf­grund sei­ner guten Ar­beit ab so­fort län­ger ar­bei­ten darf. Er bie­tet ihm ver­schie­de­ne Ar­beits­zeit­mo­del­le an:













1
Er könn­te seine Ar­beits­zeit um bis zu zwei Stun­den täg­lich er­hö­hen und be­kommt diese Zeit extra als Über­stun­den ver­gü­tet.
2
Oder er ar­bei­tet von 7:00 – 20:00 Uhr und macht von 12:00 – 15:00 Uhr eine Pause. In der Pause könne er ge­mein­sam mit den an­de­ren Aus­zu­bil­den­den für die Be­rufs­schu­le ler­nen. Dann wäre es auch nicht so dra­ma­tisch, wenn er mal einen Tag in der Be­rufs­schu­le feh­len würde, um bei Be­darf in der Firma aus­hel­fen zu kön­nen.



Au­ßer­dem ist er aber auch etwas ver­är­gert, weil Mika noch immer keine ärzt­li­che Be­schei­ni­gung über die Erst­un­ter­su­chung ab­ge­ge­ben hat.





Un­ter­su­che, an wel­chen Stel­len Mikas Ar­beits­ver­hält­nis bei Mech.com ver­ein­bar/ nicht ver­ein­bar mit dem Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz ist. Halte deine Er­geb­nis­se in die Ta­bel­le fest, indem du die Lü­cken füllst und Zu­tref­fen­des un­ter­streichst.

Auf­ga­be:

Ar­beits­zeit/

Schicht­zeit

➢ Mika ar­bei­tet täg­lich bzw. wö­chent­lich .

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil

➢ Ar­beits­zeit­mo­del­le

1. mög­lich|nicht mög­lich, weil .

2. mög­lich|nicht mög­lich, weil

Ru­he­pau­sen

➢ Mika hat Pause pro Tag.

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil

.

➢ Mika möch­te auf seine Pause ver­zich­ten, um dann frü­her

nach Hause zu fah­ren.

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil

Ur­laub

➢ Mika hat Werk­ta­ge Ur­laub pro Jahr.

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil

Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te

➢ Hat Mika gegen ein Be­schäf­ti­gungs­ver­bot des JArbSchG ver­sto­ßen? Ja|nein, weil

Be­rufs­schul­zeit

➢ Mikas Chef möch­te, dass Mika an Tagen, wenn der Be­rufs­schul­un­ter­richt erst um 9:45 Uhr be­ginnt, bei ihm im Be­trieb ar­bei­tet.

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil .

➢ Kann Mika an Tagen, wenn die Be­rufs­schu­le nach der drit­ten Un­ter­richts­stun­de endet, nach­hau­se gehen?

Ja|nein, weil ➢Der Ar­beit­ge­ber möch­te Mika bei Be­darf vom Be­rufs­schul­un­ter­richt be­frei­en las­sen.

Das ist ver­ein­bar|nicht ver­ein­bar mit dem JArbSchG, weil

Ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung

➢ Ist die Ver­är­ge­rung von Mikas Chef, weil er noch immer nicht die Be­schei­ni­gung über die Erst­un­ter­su­chung ab­ge­ge­ben hat, ge­recht­fer­tigt?

Ja|nein, weil

Be­ur­tei­le, in­wie­fern der Plan von Mikas Bru­der, eben­falls in dem Un­ter­neh­men aus­zu­hel­fen, mit dem Ju­gend­ar­beits­schut­ge­setz zu ver­ein­ba­ren ist.
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