• 3BFAT2 RIR Arbeitsrecht II: Befristung von Arbeistverträgen
  • Ruth Jackson
  • 30.06.2020
  • Sonstige
  • Recht
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Übun­gen: Be­ar­bei­tungs­zeit 10 Min.
1. Ent­schei­den Sie über die Recht­mä­ßig­keit der unten be­schrie­be­nen Ver­trä­ge/ Hand­lun­gen.
2. Be­grün­den Sie Ihre Er­geb­nis­se.
3. Ver­glei­chen Sie die Er­geb­nis­se mit Ihrem Ne­ben­sit­zer.

1
Erna E. ist Al­ten­pfle­ge­kraft und wech­selt vom am­bu­lan­ten Pfle­ge­dienst in ein Pfle­ge­heim. Dort be­kommt sie einen auf drei Jahre be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trag. Auf Nach­fra­ge wird ihr mit­ge­teilt, dass dies bei Neu­ein­stel­lun­gen immer so ge­macht würde.
2
Els­beth H. hat im Pfle­ge­heim Son­nen­berg­le einen Ar­beits­ver­trag im Rah­men der El­tern­zeit­ver­tre­tung an­ge­fan­gen. Der Ver­trag sieht keine Pro­be­zeit vor. Schon nach drei Tagen merkt sie, dass sie in der Ein­rich­tung gar nicht klar kommt. Kurz ent­schlos­sen kün­digt Sie.
3
Er­nes­tiene D. ist sauer: nach­dem sie schon zwei be­fris­te­te Ar­beits­ver­trä­ge in den letz­ten fünf Jah­ren hatte, (Krank­heits­ver­tre­tung) ist auch der drit­te Ver­trag beim glei­chen Ar­beit­neh­mer wie­der be­fris­tet (Pro­jekt das nur über zwei Jahre läuft).
4
Das hätte sich El­frie­de wirk­lich an­ders vor­get­stellt: Ihr ers­ter Ver­trag im Pfle­ge­heim Gold­blatt war da­mals auf zwei Jahre be­fris­tet. Nach einer Er­zie­hungs­zeit von gut drei Jah­ren be­wirbt sie sich dort er­neut und wird wie­der für 2 Jahre be­fris­tet an­ge­stellt. Es liegt kein Sach­grund für die Be­fris­tung vor.
5
Mit der Pfle­ge­kraft Elke Emsig wird im Ar­beist­s­ver­trag schrift­lich fest­ge­hal­ten, dass der Ver­trag mit der Her­stel­lung der Ar­beits­kraft der er­krank­ten Kol­le­gin Frau T. endet.

Ab­schlie­ßen­de Über­prü­fungs­fra­gen mit Learning-​ snacks

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