• Aufwandskonten Verminderung des Eigenkapitals
  • Detlef Wernicke
  • 23.10.2023
  • Rechnungswesen
  • 1. Ausbildungsjahr
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1
De­fi­ni­ti­on: Auf­wands­kon­ten

Ver­bu­chun­gen mit Auf­wands­kon­ten füh­ren zu einer des Ei­gen­ka­pi­tals.

Sie sind daher hin­sicht­lich des Ka­pi­tals „ “.

2
Ver­bu­chung:

Auf­wen­dun­gen wie Miet­auf­wand, Ge­häl­ter, Nach­rich­ten­auf­wand, etc. füh­ren zu einer Ka­pi­tal­ver­min­de­rung. Sie wer­den daher im Soll ver­bucht. z. B.

3
Ab­schluss der Auf­wands­kon­ten:

Die Auf­wands­kon­ten wer­den nicht di­rekt mit dem Ka­pi­tal­kon­to ab­ge­schlos­sen, son­dern mit dem .

z.B. Ab­schuss des Kon­tos Miet­auf­wand:

GuV
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