Erläutern Sie die Vor- und Nachteile der demokratischen Wahlsysteme.
Um als Kandidat im Mehrheitswahlsystem in das Parlament gewählt zu werden, muss man im Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erlangen. Es gilt das Prinzip The winner takes it all
. Dadurch entstehen im Parlament üblicherweise deutliche Mehrheiten. Allerdings bedeutet es auch, dass die Stimmen, die den unterlegenen Kandidaten gegeben wurden, im Parlament nicht repräsentiert werden. So kann es vorkommen, dass eine Partei die eine Mehrheit im ganzen Land hat, nicht die Mehrheit der Mandate im Parlament erlangt.
Die Parteien müssen Parteilisten aufstellen. Die Wähler geben ihre Stimme einer Partei und die Verteilung der Abgeordneten im Parlament entspricht dann dem Verhältnis der für die Partei abgegebenen Stimmen. Dadurch finden alle Wählerstimmen eine Entsprechung im Parlament. Allerdings bewirken viele Kleinparteien Schwierigkeiten in der Bildung einer Regierungsmehrheit und können so zu instabilen Regierungen führen.
von lat. mandare = übertragen; die Bürger übertragen den Abgeordneten das Recht Gesetze zu verabschieden.
Das Wahlsystem der Bundesrepublik ist eine Mischung aus Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem. So haben die Wähler zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählen die Wahlberechtigten im Mehrheitswahlverfahren die Direktkandidaten des Wahlkreises (299 Wahlkreise, dementsprechend 299 direkt gewählte Bundestagsabgeordnete).
Die Zweitstimme wird für Parteien abgegeben, diese haben im Vorfeld Landeslisten aufgestellt. Über die Landeslisten werden die weiteren 299 Mandate im Verhältnis zum Zweitstimmenergebnis aufgeteilt.
Eine Besonderheit des Wahlsystems sind die sogenannten Überhangmandate, diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil in diesem Bundesland eigentlich zustehen würden. Das führt dazu, dass die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag bei jeder Legislaturperiode (Der Abstand zwischen zwei Wahlen; im Bundestag 4 Jahre, bei Landtagswahlen 5 Jahre) schwankt
Amtsdauer einer gesetzgebenden Volksvertretung. Der Abstand zwischen zwei Wahlen.
(im Bundestag 4 Jahre, bei Landtagswahlen 5 Jahre)
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