Sieh dir das folgende Video zur Gentechnik bei Lebensmitteln an.
Löse anschließend die Aufgaben auf den folgenden Arbeitsblättern.
Viel Spaß!
Lebensmittel
Zusatzinformation
1.
Marke: Nestlè
Herkunftsland: USA
In Österreich erhältlich: Ja.
Gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe: Zucker, Maissirup,
Glukose-Fruktose-Sirup, Sojalecithin, Sojabohnenöl werden aus
gentechnisch veränderten Zuckerrüben, Mais und Soja hergestellt.
2.
Marke: Kellogg‘s
Herkunftsland: USA
In Österreich erhältlich: Ja
Gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe: Zucker, Dextrose,
Pflanzliches Öl, Glukose-Fruktose-Sirup, Maissirup, Maisstärke,
Zuckerkulör (E150), Sojalecithin werden aus gentechnisch
veränderten Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwollsaat hergestellt.
3.
Marke: Reese‘s
Herkunftsland: USA
In Österreich erhältlich: Ja
Gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe: Zucker, Dextrose,
Maisstärke und Sojalecithin werden aus gentechnische veränderten Zuckerrüben, Mais und Soja hergestellt.
4.
Marke: Nerds
Herkunftsland: USA
In Österreich erhältlich: Ja
Gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe: Dextrose, Zucker,
Maissirup wird aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben und
Mais hergestellt.
GVO ist die Abkürzung für:
Damit gemeint sind:
Für die Verwendung in Lebensmittel sind ausschließlich
Pflanzen zugelassen.
„EU-Bio-Logo“
„OHNE GENTECHNIK“-Siegel
Das „AMA - Biosiegel“
Eine hellgrüne Flagge, darauf
12 Sterne in der Form eines
geschwungenen Blattes: An
diesem Siegel kann man „Bio“
erkennen.
Die grüne Raute gibt den
Hinweis „Ohne Gentechnik“.
Dieses Siegel wird zusätzlich zum EU-Bio-Logo getragen. Der Ring kann entweder rot- weiß sein (steht für Herkunft der landwirtschaftlichen Bio Rohstoffe aus Österreich) oder schwarz sein (Herkunft der Bio-Rohstoffe nicht auf eine bestimmte Region beschränkt)
Verwendung Pflicht für alle
Bio Produkte
Verwendung freiwillig
Verwendung nur erlaubt, wenn die AMA Richtlinien eingehalten werden.
GVO sind gesetzlich verboten
GVO sind gesetzlich verboten
GVO sind gesetzlich verboten
Zufällige, technisch
unvermeidbare GVO –
Verunreinigungen bis 0,9%
sind zulässig
Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Verunreinigungen sind nicht erlaubt! Doch meist wird unter 0,1% Verunreinigung geduldet.
Zufällige, technisch unvermeidbare GVO – Verunreinigungen bis 0,9% bei Futtermitteln sind zulässig
Zusatzstoffe, Enzymen und
Futtermittelzutaten, die von
gv- Mikroorganismen
hergestellt werden, sind
grundsätzlich verboten und
nur in Ausnahmefällen
erlaubt.
Bei Futtermitteln sind gv- Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen, Enzymen und Tierarzneimittel in Ausnahmefällen erlaubt. Zufällige, technisch unvermeidbare gv Pflanzen bis zu einem Anteil von 0,9 % sind zulässig.
Gv- Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen und Enzymen sind in Ausnahmefällen erlaubt. Bei der Herstellung von Tierarzneimitteln gibt es keine Einschränkungen.
Eier, Fleisch und Milch
Bei Milch, Eiern und Fleisch (Tierische Erzeugnisse) ist die „Ohne-Gentechnik-Anforderungen“ etwas gelockert: Futtermittel aus gv-Pflanzen sind verboten, aber dies bezieht sich nur auf einen bestimmten Zeitraum:
Schwein
Kuh
Huhn
Fleisch: GVO-Futter
nicht verboten
Milch: Futtermittel ist 100% gentechnikfrei
Fleisch: GVO–Futter (noch) nicht verboten
Eier & Fleisch: GVO-freie Fütterung verpflichtend
Schwein
Kuh
Huhn
letzte 4 Monate vor Schlachtung
letzte 3 Monate vor Milcherzeugung
letzte 6 Wochen vor Eiererzeugung
„EU-Bio-Logo“
„OHNE GENTECHNIK“-Siegel
Das „AMA - Biosiegel“
Eine hellgrüne Flagge, darauf
12 Sterne in der Form eines
geschwungenen Blattes: An
diesem Siegel kann man „Bio“
erkennen.
Die grüne Raute gibt den
Hinweis „Ohne Gentechnik“.
Dieses Siegel wird zusätzlich zum EU-Bio-Logo getragen. Der Ring kann entweder rot- weiß sein (steht für Herkunft der landwirtschaftlichen Bio Rohstoffe aus Österreich) oder schwarz sein (Herkunft der Bio-Rohstoffe nicht auf eine bestimmte Region beschränkt)
Verwendung Pflicht für alle
Bio Produkte
Verwendung freiwillig
Verwendung nur erlaubt, wenn die AMA Richtlinien eingehalten werden.
GVO sind gesetzlich verboten
GVO sind gesetzlich verboten
GVO sind gesetzlich verboten
Zufällige, technisch
unvermeidbare GVO –
Verunreinigungen bis 0,9%
sind zulässig
Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Verunreinigungen sind nicht
erlaubt! Doch meist wird unter 0,1% Verunreinigung geduldet.
Zufällige, technisch unvermeidbare GVO – Verunreinigungen bis 0,9% bei Futtermitteln sind zulässig
Zusatzstoffe, Enzymen und
Futtermittelzutaten, die von
gv- Mikroorganismen
hergestellt werden, sind
grundsätzlich verboten und
nur in Ausnahmefällen
erlaubt.
Bei Futtermitteln sind gv-
Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen, Enzymen und Tierarzneimittel in Ausnahmefällen erlaubt. Zufällige, technisch unvermeidbare gv Pflanzen bis zu einem Anteil von 0,9 % sind zulässig.
Gv- Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen und Enzymen sind in Ausnahmefällen erlaubt. Bei der Herstellung von Tierarzneimitteln gibt es keine Einschränkungen.
Bei Milch, Eiern und Fleisch (Tierische Erzeugnisse) ist die „Ohne-Gentechnik-Anforderungen“ etwas gelockert: Futtermittel aus gv-Pflanzen sind verboten, aber dies bezieht sich nur auf einen bestimmten Zeitraum:
Fleisch: GVO-Futter
nicht verboten
Milch: Futtermittel ist 100% gentechnikfrei
Fleisch: GVO–Futter (noch) nicht verboten
Eier & Fleisch: GVO-freie Fütterung verpflichtend
letzte 4 Monate vor Schlachtung
letzte 3 Monate vor Milcherzeugung
letzte 6 Wochen vor Eiererzeugung
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden:
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden:
Jahr 2019: Kulturarten-Rangliste
1.
2.
3.
4.
Platz für dein Diagramm
Anbau von GVO in der EU
(…) EU-Mitgliedsländer können im Rahmen des Zulassungsverfahren die Ausnahme ihres Landesgebietes (oder Teile davon) vom Anbau von GV-Pflanzen beantragen. Derartige, von Österreich beantragte Opt-Out
-Maßnahmen (= nicht mitmachen) gelten aktuell für sechs, nach EU-Gentechnikrecht genehmigten GV-Pflanzen.“ - Umweltbundesamt, 2022
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden: https://www.agrarheute.com/sites/agrarheute.com/files/styles/lightbox/public/2022-04/rapsschrot-preise.png
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden: https://www.transgen.de/data/media/2856/1200x900f.jpg
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden: https://www.transgen.de/data/media/2633/800x600f.jpg
Soja: Erzeugerländer, Produktionsmengen, GVO- Anteile
Muss aus urheberrechtlichen Gründen selbst eingefügt werden: https://www.transgen.de/lebensmittel/2622.futter-soja-ohne-gentechnik.html
zu Soja als Futtermittel, könntest du dir diesen Artikel des WWF durchlesen.
Der Fall Sèralini – Gesundheitliche Aspekte von Gentechnik
Professor Gilles-Eric Séralini, an der Universität Caen in Normandie,
Frankreich tätig, untersucht seit längerem die Sicherheit von GVO
und die Auswirkungen von Pestiziden auf die Gesundheit.
Der Fall Schmeiser – Ökologische und soziale Aspekte von Gentechnik
Percy Schmeiser, ein kanadischer Landwirt und Züchter von Raps, hatte
viele Jahre lang einen Rechtsstreit mit Monsanto, dem größten Gentech-
nik-Saatgutproduzenten der Welt.
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